Steinau Land Register Documents

Nisko 1848

Inheritance Decree: Christoph Bollenbach

Source: Archiwum Narodowe w Krakowie, 29/464/0/11/203, Scan 58-59
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Prüfungszeugnis

Vom Dominio Nisko als Abhandlungsinstanz nach dem, am 12. Juli 1847, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Grundwirten in der Kolonie Gemeinde Steinau unter Haus Nr. 33, wird auf Grundlage der am 18. Juni laufenden Jahres gepflogenen und justizämtlich bestätigten Verlassabhandlung, dann der unter Einem von dem betreffenden Erben überreichten Erberklärung mit Vorbehalt der Rechtswohltat des Gesetzes und des Inventariums das ganze nach Georg Bollenbach hinterbliebene Nachlassvermögen bestehend aus einer unter Haus Nr. 33 gelegenen Grundwirtschaft nebst den darauf befindlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, dann zwei Pferden, drei Kühen, einem Stück Rindvieh und sonstig minderen Haus-, Wirtschafts- und Bauersgerätschaften, alles zusammen geschätzt auf 378 Gulden 36 Kreuzer Conventions-Münze nach vorläufiger Abrechnung des liquiden Passivstandes von 29 Gulden 24 Kreuzer Conventions-Münze, – nach Vorschrift der gesetzlichen Bauernerbfolge dem ältesten erblasserischen Sohn Christoph Bollenbach gegendem, in das Eigentum eingeantwortet, damit er

1. alle auf dieser Grundwirtschaftsrealität und haftenden öffentlichen Lasten, die ob derselben als bleibend redigiert sich pünktlich und regelmäßig abstatte; ferner; –

2. seiner noch am Leben befindlichen Mutter Friederike, statt des auf sie im baren Gelde entfallenden Erbteils, den vierten Teil des ererbten Grundes zum lebenslänglichen Genuss nach § 757 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches übergebe, und bei sich die Unterkunft gewähre, der aber derselben, sei es unmittelbar oder vermittelst eines ausgeglichenen jährlichen, den lebenslänglichen und standesmäßigen Unterhalt worunter auch die standesmäßige Bekleidung verstanden wird, verabreiche. –

3. dessen beide Schwestern, welche als Miterbinnen zu dem Nachlass ihres Vaters Georg Bollenbach die Erberklärung gaben, nämlich die an Peter Rothaug verehelichte Katharina, dann die an Jakob Magenheimer verehelichte Margaretha, sind bereits noch zzu Lebzeiten Lebzeiten des Erblassers, völlig ausgesteuert worden, und müssen das Empfangene bei dem Umstand wo es nicht erwiesen ist, dass diese Ausstattung durch Georg Bollenbach in einer förmlichen Erklärung erlassen wurde, das bereits Empfangene, nach Vorschrift des §. 787 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches nach dem damaligen Wert bei Ausmittlung der Erbteile sich konferieren lassen; es ergab sich, dass die Töchter Katharina und Margaretha in gleichmäßiger Ziffer zur Aussteuer, eine jede im baren 400 Gulden Wiener Währung, dann Sachen und Kleider nebst Vieh im Wert von 155 Gulden Wiener Währung, daher jede zusammen 555 Gulden Wiener Währung erhalten hat, – nachdem aber, das hinterbliebene Nachlaßvermögen zu gering ist, da aus demselben irgend eine Nachzahlung zu dem bereits Empfangenen stattfinden konnte, und das bereits Erhaltene die, auf diese beiden Schwestern eigentlich entfallenden Erbteile und vieles weit übersteigt, so kann keine derselben einen Erbanteil ansprechen; und der Universalerbe Christoph Bollenbach, ist nicht gehalten aus dem Erbschaftsstitel denselben etwas auszuzahlen.

4. Übernimmt Christoph Bollenbach die Verpflichtung, jene im Inventario ersichtlichen Passiven u. z. an seine Schwestern
Katharina — 20 Gulden Conventions-Münze
Maria Magenheimer — 9 Gulden 24 Kreuzer Conventions-Münze
auf Verlangen der Interessenten auszubezahlen. —

Hiermit erscheint die Verlassabhandlung nach Georg Bollenbach als geschlossen und es steht dem Christoph Bollenbach frei, — sich im besonderen Wege mittelst Einverleibung dieses Dekrets zu dem bücherlichen Besitz der ererbten Grundwirtschaft zu bringen. — Dominium Nisko am 21. Juni 1848 — Kaurzymski m. p. Amtssubstitut. — (L.S.)
praes. 24. Juni 1848 Nr. 187 Jud

Wird behufs der Erwerbung des bücherlichen Besitzes der Grundwirtschaft Nr. 33 in Steinau für Christoph Bollenbach und Sicherstellung der in dieser Einantwortungsurkunde ausgedrückten Verbindlichkeiten zur Intabulation bewilligt. — Vom Justizamt Nisko am 24. Juni 1848. Kaurzymski m. p. Justiziar. (L.S.)
Eingetragen am 25. Juni 1848
Laczkowski

Nisko 1849

Farm Transfer: Georg Kleiss

Source: Archiwum Narodowe w Krakowie, 29/464/0/11/203, Scan 99-100
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Übergabekontrakt.

Welcher heute am untengesetzten Tag und Jahr in Beisein des Ortsgerichts und der unterzeichneten Zeugen zwischen dem Valentin Kleiss Kolonisten in Poremba Dominium Ranizow, und seinem Sohn Namens Georg Kleiss folgendermaßen geschlossen
wurde, als:

1. Übergibt besagter Valentin Kleiss seine in der deutschen Kolonie Gemeinde Steinau käuflich an sich gebrachte Koloniewirtschaft unter Nr. 2 bestehend aus einem Flächeninhalt von 14 Joch 768 Quadratklafter seinem ältesten Sohn namens Georg Kleiss in wirkliches Eigentumsrecht
samt Nachfolgendem dazu als: Ein Paar Ochsen, zwei Kühe, zwei kleinere Stück Rindvieh, auch einen beschlagenen Wagen, Pflug und Egge, so wie auch das noch sonstige nötigste Wirtschaftsgerät mit dem Beisatz; dass dieser mein Sohn verpflichtet sein soll, zum Besten seiner übrigen Geschwister an mich seinen Vater gleich bei Übernahme oben erwähnter Besitzung dreihundert Gulden in Conventions-Münze im Baren abzuzahlen, nach Entrichtung dieses Bauernzugstandes hat keines von meinen übrigen Kindern einen geltenden Anspruch an diese erwähntem Sohn übergebene Grundwirtschaft zu machen. —

2. Soll dann auch mein Sohn als Eigenthümer obiger Wirtschaft verpflichtet sein, alle Steuern und Giebigkeiten die auf dieser Wirtschaft lasten jederzeit pünktlich zu entrichten.

3. Wird und soll mein Sohn verbunden sein zum jährlichen Lebensunterhalt eben so viel, und in derselben Gattung seinem Vater zu verabreichen, als meine übrigen Söhne einstens zum Lebensunterhalte zu entrichten verpflichtet werden. Dieser Übergabekontrakt ist mit
Einwilligung und Zufriedenheit beider Teile geschlossen worden, und wird durch die eigen-händige Namensunterschrift beider Parteien, des Ortsgerichts und der anwesenden Zeugen bestätigt, und durch Beisetzung des Gemeindesiegels bekräftigt. —
Steinau am 22. Dezember 1848.

Valentin Kleiss m/p Vater
Georg Kleiss m/p Übernehmer
Jakob Brauch m/p Schulz
Georg Schneikart m/p Geschworener
Karl Hassinger m/p Geschworener
Matthias Reinberger m/p Zeuge
Peter Brauch m/p Zeuge
Jakob Uhl m/p Zeuge
praes. 29. Dezember 1848

No: 378 jud.
Wird auf Grund der in dem Ansuchen von Valentin Kleiss enthaltenen Intabulationsbewilligung, zur Eintragung in die herrschaftlichen Instrumentenbücher auf Namen des Georg Kleiss
als Eigentümer der Grundwirtschaft Nr. 2 in Steinau, bewilligt.
Vom Justizamt Nisko am 9. Januar 1849.
(L.S.) Kaurzymski m/p Justiziar.

Ad. 378 jud.
Der Übergabekontrakt vom 22. Dezbr 1848 wird behufs der Übertragung des Eigentums der Grundwirtschaft Nr. 2 in Steinau an Georg Kleiss zur Eintragung in die Instrumentenbücher der
Herrschaft Nisko und Auszeichnung bei dem in Tom III pag: 485, 486, 487 und
488 für Valentin Kleiss eingetragenen Kaufkontraktes bewilligt, der Vollzug der Kanzlei aufgetragen, und jenem Georg Kleiss dann Valentin Kleis ersteren mit dem Beisatze verständigt daß der Übergabekontrakt wegen Stempelgebrechens an die k. k. Staatsbezirksverwaltung geleitet, und erst nach gemachtem Amtsgebrauch hinzugestellt werde. —
Vom Justizamt Nisko 9. Januar 1849
(L.S.) Kaurzymski m/p Justiziar.
Eingetragen am 10. Januar 1849
per me Laczkowski

Nisko 1849

Marriage Contract and Farm Transfer: Jakob Preisler

Source: Archiwum Narodowe w Krakowie, 29/464/0/11/203, Scan 130-132
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Ehevertrag.

Welcher heute am untengesetzten Tag in Beisein des Ortsgerichts und der mit unterschriebenen Zeugen zwischen dem hierortigen Grundwirt Namens Theobald Preisler mit Zufriedenheit seiner Gattin Barbara und Einwilligung seines Sohnes Jakob zu einem, dann dem ebenfalls hiesigen Kolonisten Namens Georg Schmidt mit Zufriedenheit und Einwilligung seiner Gattin und Tochter Katharina andernteils, ist folgendermaßen verabredet und geschlossen worden, als:

1. Übergibt genannter Theobald Preisler seine, ihm eigenthümlich angehörige Grundwirthschaft in Steinau sub Nr. 6 seinem Sohn Jakob Preisler samt Wohn- und Wirthschaftsgebäuden ins Erb- und Eigentumsrecht mit Nachfolgendem dazu, als:

Ein Paar Pferde, einen beschlagenen Wagen, Pflug und Egge so wie auch eine Kuh und erforderliche Aussaat, mit dieser Bedingung, dass mein Sohn Jakob verpflichtet sein soll, von dieser ihm übergebenen Grundwirtschaft zweihundert und vierzig Gulden Conventions-Münze an mich, seinen Vater, u. z. in nachstehenden Terminen auszuzahlen hat, und zwar im Jahre 1850 100 Gulden Conventions-Münze – im Jahr 1852 100 Gulden Conventions-Münze und im Jahr 1854. 40 Gulden Conventions-Münze. Nach berichtigender Ausbezahlung hat keines von meinen übrigen Kindern einen Anspruch an diese meinem Sohn übergebene Grundwirtschaft zu machen.

2. Übernimmt mein Sohn mit dem Eigentumsrecht dieser Grundwirtschaft alle, auf derselben la-
stenden Steuern und Giebigkeiten für Kirche und Schule, und verpflichtet sich, selbige jederzeit gehörig zu berichtigen.

3. Ist mein Sohn verpflichtet seinen Eltern zu ihrem jährlichen Lebensunterhalt folgendes zu gehöriger
Zeit zu entrichten, als: Ein Korntz Weizen, zwei Korntz Korn, ein Korntz Gerste, zwanzig Pfund geräuchertes Schweinefleisch, fünfzehn Pfund Butter, zehn Pfund Hanfflachs, zehn Korntz Erdäpfel, vier Gulden Conventions-Münze, so wie auch 1/2 Viertel Erbsen, 1/2 Viertel Bohnen, 1/2 Viertel Hirse und den freien ungestörtenen Wohnsitz im Haus.
Auch wird nachdrücklich noch bemerkt, dass mein Sohn Jakob verpflichtet ist, seine kranke Schwester Elisabeth, falls sie mich, ihren Vater überleben sollte, mit seinem Bruder, der meine zweite Wirthschaft erhält, gemeinschaftlich, ordentlich und gewissenhaft zu ernähren und zu verpflegen.

Auf alle die hier angeführten Bedingungen übergibt Georg Schmidt seine Tochter Katharina mit desselben Einwilligung und Zufriedenheit dem ledigen JaKob Preisler in die Ehe, und verpflichtet sich derselbe
drei hundert und zwanzig Gulden Conventions-Münze in folgenden Terminen zu geben, als: Im Jahr 1850 100 Gulden Conventions-Münze, im Jahr 1852. 100 Gulden Conventions-Münze und im Jahr 1863 den Rest von 120 Gulden Conventions-Münze, auch erhält meine Tochter eine Kuh und Rind und sonstige ordentliche Ausstattung. —

Dieser Ehevertrag ist mit Zufriedenheit aller daran Anteil nehmenden wohl bedächtlich geschlossen worden, und wird demnach durch die eigenhändige Namensunterschrift beider Parteien des Ortsgerichtes und gegenwärtigen Zeugen bekräftigt, und einem löblichen Dominium der Herrschaft Nisko zur Bestätigung gehorsamst vorgelegt. —
Steinau am 18. Januar 1849.

Theobald Preisler m/p Vater
Barbara Preisler m/p Mutter
Jakob Preißler m/p Sohn
Georg Schmidt m/p Vater
Katharina Schmidt m/p Tochter

Philipp Preisler m/p Zeuge
Friedrich Schneider m/p Zeuge
Philipp Rollwagen m/p Zeuge

(L. S.) Jacob Brauch m/p Schulz
Karl Hassinger m/p Geschworener
Georg Schneikart m/p Geschworener
praes. 11. Februar 1849

Fol. 74 jud.
Die bücherliche Eintragung dieses Ehe- und Grundabtretungsvertrags de dato 18. Januar 1849 und Auszeichnung desselben bei dem im Instanzenbuch Tom. II pag. 478, 479 & 480 eingetragenen Kaufkontrakte des Theobald Preisler zur Wirkung der Eigentumserwerbung über den Grund.
Nr. 6 in Steinau für Jakob Preisler bewilligt. —
Vom Justizamt Nisko am 20. Februar 1849
(L. S.) Kaurzymski m/p Justiziar.

Fol. 74 jud.
Die bücherliche Eintragung des Ehe- u. Grundabtretungsvertrags de dato 18. Januar 1849 und Auszeichnung desselben bei dem im Instanzenbuch Tom. II pag. 478, 479 & 480 eingetragenen Kaufkontrakte des Theobald Preisler zur Wirkung der Eigentumserwerbung über den Grund Hof 6 in Steinau für Jakob Preisler, wird bewilligt und nach Vollzug dessen unter Ausschluß der verbücherten Urkunde der Exhibent hievon verständigt. —
Vom Justizamt Nisko am 20. Februar 1849. —
(L. S.) Kaurzymski m/p Justiziar. —
Eingetragen am 3. März 1849
per me Laczkowski

Nisko 1851

Marriage Contract and Farm Transfer: Peter Lohrfink

Source: Archiwum Narodowe w Krakowie, 29/464/0/11/203, Scan 264-265
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Ehevertrag.

Welcher am untengesetzten Tag in Beisein des Ortsgerichts und der unterfertigten Zeugen zwischen dem hierortigen Grundwirt Jakob Lohrfink mit Einstimmung seines ältesten Sohns Peter einer-, dann Jakob Uhl mit Zufriedenheit seiner Tochter Barbara andererseits folgendermaßen geschlossen wurde, als:

a.) Übergibt Jakob Lohrfink als Vater seinem ältesten Sohn Peter seine ihm eigentümlich angehörige Grundwirtschaft in Steinau unter Nr. 21 samt Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, samt allen dazugehörigen
Äckern und Wiesen mithin seine ganze Ansässigkeit ins Erb- und Eigentumsrecht mit nachfolgenden dazu, als: einem Paar Pferden, beschlagenen Wagen, Pflug und Egge und zwei Kühe, mit dem Bedeuten, dass mein Sohn Peter verpflichtet sein soll, von der ihm übergebenen Wirtschaft zweihundert und vierzig Gulden Conventions-Münze an mich seinen Vater, zur Aussteuer für sein übriges Geschwister bar auszuzahlen, und zwar einhundert Gulden gleich, die übrigen einhundertvierzig Gulden im Jahr 1857, ferner hat mein gedachter Sohn, seinem Bruder Friedrich und seiner Schwester Barbara wenn selbe großjährig sind, jedem eine Kuh zu geben. Nach Entrichtung dieses Gesagten, hat keines meiner übrigen Kinder einen Anspruch mehr zu machen. —

b.) Übernimmt mein Sohn mit dieser Grundwirtschaft alle auf derselben lastenden Steuern, so wie alle Giebigkeiten für Kirche und Schule, und hat selbe jederzeit pünktlich zu berichten. —

c.) Soll mein Sohn Peter verbunden sein zum jährlichen Lebensunterhalt für seine Eltern Folgendes zu verabreichen, als:
Zwei Korntz Korn, zwei Korntz Gerste, Ein und ein halb Korntz Weizen, zehn Korntz Erdäpfel, Ein Viertel Hirse, ein halbes Viertel Erbsen, Ein halbes Viertel Bohnen, dreißig Pfund geräuchertes Schweinefleisch, zehn Pfund gereinigten Hanf oder Flachs, eine Kuh im Futter zu halten oder zwanzig Pfund Butter
und in barem Geld vier Gulden Conventions-Münze. Auch den ungehinderten Wohnsitz im zweiten
Zimmer halten sich die Eltern vor. —
Auf diese in dieser Urkunde festgesetzten Bedingungen übergibt Jacob Uhl seine Tochter Barbara, dem ledigen Peter Lohrfink mit beiderseitiger Zufriedenheit in die Ehe und verpflichtet sich derselben als Aussteuer zweihundert Gulden Conventions-Münze und zwar die Hälfte gleich, und den Rest im Jahr 1857 ohne Anstand zu geben. Auch erhält meine Tochter zwei Kühe und sonstige ordentliche Ausstattung.

Gegenwärtige Vertragsurkunde ist mit beiderseitiger Zufriedenheit geschlossen
worden, und wird durch der Partheien eigenhändige Namensunterschrift, so
wie durch die Unterfertigung der Zeugen und des Ortsgerichtes bestätigt.
Steinau am 23. Februar 1851.

Jakob Lohrfink m/p Vater
Katharina Lohrfink m/p Mutter
Peter Lohrfink m/p Sohn
Jakob Uhl m/p Vater
Elisabeth Uhl m/p Mutter
Barbara m/p Tochter
Heinrich Lauber m/p Zeuge
Johann Lohrfink m/p Zeuge
Philip Preisler m/p Zeuge
(L.S.) Jakob Brauch m/p Schulz
Karl Hassinger m/p Geschworener
Georg Schneikart m/p Geschworener

No. 117 jud.
Wird behufs der Erwerbung des bücherlichen Besitzes der Grundwirtschaft Nr. 21. in Steinau für Peter Lohrfink und Sicherstellung der in diesem Vertrag ausgesetzten Verbindlichkeiten zur Intabulation bewilligt. —
Vom Justizamt Nisko am 1. März 1851. —
(L.S.) Kaurzymski m/p
Justiziar. —
Eingetragen am 5. März 1851. —
per me Laczkowski