Reichsheim Newspaper Articles 1900-1919

Reichsheim 1908

About the colony

Source: Deutsches Volksblatt für Galizien, 04.01.1908, p. 8.
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Kurze Beschreibung.

Die Gemeinde Reichsheim wurde im Jahre 1785 gegründet. Die Ansiedler stammten aus Frankfurt am Main., Hessen, Nassau und Württemberg. Zur Zeit der Gründung waren 35 Wirtschaften. In Reichsheim ist eine einklassige evangelische Schule und eine Kirche. Die Schule wurde noch vor dem Jahre 1790 gegründet, was aus einer Urkunde aus dem Jahre 1790 ersichtlich ist, welche von dem damaligen Lehrer Ludwig Martin unterschrieben ist. Seit dem Jahre 1790 waren hier folgende Lehrer: Ludwig Martin, Johann Martin, Maisel, Kehler, Emeritzi, J. Weber, Schröder, Walitza, Reiß, Adam Kaisar, Georg Sikora, Friedrich Weber und gegenwärtig ist Moritz Harlos. Im Jahre 1894 erbielt die Schule das Öffentlichkeitsrecht. (Erlass des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 28. August 1894, Zl. 18729). Die Unterrichtssprache in der Schule ist die deutsche. Von den 62 schulpflichtigen Kindern sind 55 deutsch, 2 polnisch und 5 jüdisch. Die Kirche wurde im Jahre 1835 gebaut. Die Predigten werden nur in deutscher Sprache gehalten. Reichsheim war bis zum Jahre 1862 Muttergemeinde. Unter dem Pfarrer Kleitzar wurde der Pfarrsitz nach Hohenbach übertragen und Reichsheim ist seit dieser Zeit nur eine Filialgemeinde von Hohenbach. Die politische Gemeinde Reichsheim hat 241 Seelen, davon sind 188 deutsch-evangelisch, 10 deutsch-katholisch, 12 Polen und 31 Juden. Im Jahre 1907 sind 2 Familien nach Posen ausgewandert. In Reichsheim besteht eine freiwillige Feuerwehr. Woher der Name Reichsheim stammt, ist leider nicht bekannt.

[Moritz Harlos]

Reichsheim 1908

New guidelines in case of land sale

Source: Deutsches Volksblatt für Galizien, 14.08.1908, p. 9.
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Ein nachahmenswerter Gemeindebeschluss.

Am 24. Mai laufenden Jahres fand im Schullokal der hiesigen evangelischen Filial- und Schulgemeinde unter dem Vorsitz des hochwürdigen Herrn Pfarrers und Seniors Karl Johann Zipser eine Gemeindeversammlung statt. Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung bildete die Frage: Was ist zu tun, damit die Leistungsfähigkeit der ohnehin kleinen, armen und wenig leistungs­fähigen Gemeinde durch Auswanderung nicht geschwächt und dauernd ge­sichert bleibe? Nach eingehender Beleuchtung dieser Frage und eingehender Beratung wurde der Beschluss gefasst: Dass jedes Gemeindeglied, welches seine Grundwirtschaft an einen Andersgläubigen verkaufen wolle, als Ent­gelt für die bisher zur Kirche und Schule geleisteten Beiträge ein Kapital zurückzulassen habe, durch dessen Interessen die bisherigen Kirchen- und Schulbeiträge von dieser Nummer ihre Deckung finden. Dieser Beschluss wurde im Sinn des § 10 des Allerhöchsten Patentes vom 8. April 1861, R. G. Bl. Nr. 41 der hohen galizischen Statthalterei zur hochgeneigten Ge­nehmigung unterbreitet, damit in dem Fall, als sich ein seinen Besitz an einen Andersgläubigen verkaufendes Gemeindeglied weigern sollte, diesen Betrag der Gemeinde zurückzulassen, dasselbe hierzu in gesetzlicher Weise ge­zwungen und der Schutz und der Beistand der weltlichen Behörde in An­spruch genommen werden könnte.

[Moritz Harlos]

Reichsheim 1915

The misery of the war

Source: Evangelisches Gemeindeblatt für Galizien und die Bukowina, 01.07.1915, p. 18.
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Große Not.

Gemeindevorsteher F. Müller berichtet: “Wir haben unter der Russenherrschaft sehr gelitten. Wir sind dermaßen ausgeraubt worden, dass wir fast nackt sind. Die Mittel zur Anschaffung von Lebensmitteln und Kleidungsstücken besitzen wir nicht. Die Not ist hier sehr groß…”